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Erhöhte Unfallgefahr im Winter
In der kalten Jahreszeit besteht für Autofahrer ein erhöhtes Risiko auf den Straßen. Durch die Witterungsverhältnisse kann schnell Glätte entstehen, die häufig unterschätzt wird. Die Folge sind Unfälle, die oft unangenehme Auswirkungen auf die Beiträge der Autoversicherung haben. Wer einmal eine günstige Autoversicherung gefunden hat, will die finanziellen Vorteile natürlich dauerhaft nutzen. Doch Unfälle können die finanziellen Vorteile im Nu schrumpfen lassen. Damit sich die finanzielle Belastung jedoch in Grenzen hält, gibt es die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen, die durch den Unfall entstanden sind, vom Finanzamt erstatten zu lassen. Geschieht ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit und wird der Schaden nicht von anderer Seite beglichen, kann der Fahrzeughalter den gesamten finanziellen Aufwand als Werbungskosten in der Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Dies funktioniert natürlich nur, wenn der Unfall tatsächlich im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit steht. Bei reinen Privatfahrten geht dies leider nicht. Leistet jemand Schadensersatz aus eigener Tasche, um seine Versicherung nicht zu belasten und den eigenen Schadensfreiheitsrabatt nicht aufs Spiel zu setzen, können auch diese gezahlten Leistungen geltend gemacht werden. Gutachter- und Anwaltskosten, Abschleppkosten und alle entstehenden Kosten zur Beseitigung von Körper- und Sachschäden können aufgeführt werden. Manchmal lohnt es sich, die Autoversicherung nicht mit einzubeziehen. Und wenn man hinterher die Gelegenheit hat, die Aufwendungen beim Finanzamt geltend zu machen, lohnt es sich doppelt.
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